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Personenfürsorgeübertragung |
Nach
dem neuen JuSchG (§ 5,
Abs. 1-3 ist es Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt,
sich auch nach 24 Uhr in einer
Discothek aufzuhalten, wenn
Sie entweder:
- in Begleitung eines nachweislich
Personenberechtigten oder
- eines nachweislich Erziehungsbeauftragten
unter Vorlage einer Vollmacht
besuchen. Wir kontrollieren
alle Ausweise und gewähren
Jugendlichen nur Einlass, wenn
folgende Kriterien erfüllt
sind.
1. Der Jugendliche betritt zusammen
mit der erziehungsbeauftragten
Person die Diskothek Erlebniswelt
Neukalen bis 23.30 Uhr.
2. Eine Erziehungsbeauftragte
Person darf maximal 2 Jugendliche
in der Disco beaufsichtigen.
3. Die Personenfürsorgeübertragung
muss vollständig ausgefüllt
und von den Eltern unterschrieben
sein.
4. Ohne Personenfürsorgeübertragung
gewähren wir Jugendlichen
auch bis 24 Uhr keinen Einlass.
5. Die erziehungsbeauftragte
Person muss reif genug sein,
dem Jugendlichen in der Situation
verantwortungsvoll die notwendige
Unterstützung bieten zu
können.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt
sind, erhalten Jugendliche Einlass
in die Diskothek Erlebniswelt
Neukalen. Jugendliche, die die
Diskothek Erlebniswelt Neukalen
wieder verlassen, erhalten an
dem Abend keinen Einlass mehr,
weil wir eine richtige Aufsicht
durch die Aufsichtsperson nicht
kontrollieren können.
Die gesetzliche Regelung verlangt
ein erhöhtes Maß
an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte
Person übernimmt unter
anderem die Verantwortung, dass
sich die anvertrauten Minderjährigen
in der Discothek nicht betrinken,
nichts machen was nicht ihrem
Alter entspricht (u.a. rauchen)
und zuverlässig wieder
nach Hause kommen. Prinzipiell
gilt: Die Eltern tragen weiterhin
die volle Verantwortung für
ihr Kind, auch hinsichtlich
der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher
Regelungen, wenn die Eltern
einen Erziehungsbeauftragten
benennen.
Wir behalten uns vor, Jugendlichen
und/ oder ihren erziehungsbeauftragten
Begleitungen auch mit ausgefülltem
Übertragungsschein den
Einlaß zu verwehren. Sollte
die erziehungsbeauftragte Person
kein Einlaß erhalten gilt
dieses auch für den Jugendlichen!
Es herrscht für alle Gäste
Ausweispflicht - ohne Ausweis
gewähren wir keinen Einlaß!
Zu guter letzt: das Fälschen
von Unterschriften stellt einen
Straftatbestand dar, den wir
bei Aufdeckung so auch der Polizei
mitteilen.
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das Formular - |
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